Minimale Hörreste oder völlige Gehörlosigkeit

Bei Verdacht auf dieser Schwerhörigkeitsart werden verschiedene Ausdrücke verwendet wie Surditas (lateinisches Wort für Gehörlosigkeit), Gehörlosigkeit, Taubheit, an Taubheit grenzende Hörschädigung, Resthörigkeit, fragliche Resthörigkeit, sensorineurale Hörstörung, Innenohrstörung und kombinierte Schwerhörigkeit. Bei fast allen Begriffen bedeutet es, dass die Störung in der Schnecke vorliegt. In den meisten Fällen sind die Haarzellen geschädigt.

Sensorineurale Hörstörung bedeutet, dass auch im Mittelohr bzw. beim Nervensystem eine Störung vorliegt.

Besteht im Mittelohr noch zusätzlich ein Problem (z.B. Paukenergüssen = Flüssigkeit hinter dem Trommelfell), dann spricht man von einer kombinierten Schwerhörigkeit. Bei diesen Kindern ist sowohl bei einer objektiven Höruntersuchung als auch bei einer subjektiven Untersuchung wenig bis keine Reaktionen nachweisbar. Auch die OAE-Messung und die BERA sind nicht nachweisbar. Manchmal gibt es Reaktionen ab 100dB. Trotzdem versucht man bei Babys und Kleinkindern zuerst mit einer Hörgeräteanpassung, da auf diese Weise mögliche Hörreste sehr wohl verstärkt werden und ausreichend sein können. Erst an Hand der Hörerziehung und der Beobachtung, wie sich die Kinder weiterentwickeln, kann man erkennen, ob die Hörgeräte für den Spracherwerb ausreichen oder nicht.

Sollte dies nicht ausreichen, gibt es auch die Möglichkeit eines Innenohrimplantats (Cochlea-Implantat, CI) oder der Verzicht auf eine Hörhilfe. Resthörige oder an Taubheit grenzende hörgeschädigte Kinder hören jedoch ohne Hörgeräte oder CI nichts. Dadurch entwickeln sie ohne Hilfe keine Sprache. Sie können jedoch eine Gebärdensprache als Alternative nutzen.

 



 
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VOX Schwerhörigenzentrum Wien