Finanzielle UnterstĂŒtzung

Eine umfangreiche BroschĂŒre ĂŒber finanzielle UnterstĂŒtzungen und Hilfen finden sie bei Stiftung Kindertraum als PDF. Anmerkung: Diese BroschĂŒre ist fĂŒr Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderung gedacht, daher werden viele der Angebote fĂŒr Menschen mit Hörbehinderung nicht zutreffen.

Personen, die wegen der Pflege eines behinderten Kindes nicht berufstĂ€tig sind, können sich in der Pensionsversicherung selbstversichern - Link. Es gibt dort auch eine Downloadmöglichkeit der BroschĂŒre "Freiwillige Versicherungen" wo sĂ€mtliche Infos beisammen sind. In besonderen FĂ€llen muss man aber sowieso zur AbklĂ€rung einen Termin bei der PVA vereinbaren.

ZusĂ€tzlich, aber bitte nicht zu verwechseln, gibt es auch eine weitere Selbstversicherung bei der Pensionsversicherung bei Pflege naher Angehöriger. Neben dieser Selbstversicherung darf man/frau erwerbstĂ€tig sein - bis zu. max 30 Stunden bzw. bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese Selbstversicherung erhöht die Beitragsgrundlage fĂŒr die Pensionsversicherung und gilt ab Pflegestufe 3 - weiteres auf dem Infoblatt.

Weitere Informationen fĂŒr UnterstĂŒtzung von Menschen mit Behinderung durch die öffentliche Hand finden sie auch auf help.gv.at.



 
Mit freundlicher
Unterstützung von
SB - …sterreichischer Schwerhšrigenbund
VOX Schwerhšrigenzentrum Wien