| Finanzielle Unterstützung |
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Eine umfangreiche Broschüre über finanzielle Unterstützungen und Hilfen finden sie bei Stiftung Kindertraum als PDF. Anmerkung: Diese Broschüre ist für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderung gedacht, daher werden viele der Angebote für Menschen mit Hörbehinderung nicht zutreffen. Personen, die wegen der Pflege eines behinderten Kindes nicht berufstätig sind, können sich in der Pensionsversicherung selbstversichern - Link. Es gibt dort auch eine Downloadmöglichkeit der Broschüre "Freiwillige Versicherungen" wo sämtliche Infos beisammen sind. In besonderen Fällen muss man aber sowieso zur Abklärung einen Termin bei der PVA vereinbaren. Zusätzlich, aber bitte nicht zu verwechseln, gibt es auch eine weitere Selbstversicherung bei der Pensionsversicherung bei Pflege naher Angehöriger. Neben dieser Selbstversicherung darf man/frau erwerbstätig sein - bis zu. max 30 Stunden bzw. bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese Selbstversicherung erhöht die Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung und gilt ab Pflegestufe 3 - weiteres auf dem Infoblatt. Weitere Informationen für Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch die öffentliche Hand finden sie auch auf help.gv.at. |
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 25. September 2010 um 18:47 Uhr |

