Schule

Bei der Wahl des Schultyps und der Unterrichtsform sind viele Varianten möglich. Wenn man ein hörgeschädigtes Kind hat, ist es, je nach Grad der Hörschädigung sinnvoll, sich mindestens zwei Jahre vor Schuleintrittmit der Thematik Schule auseinanderzusetzen. Wichtig sind folgende Fragen:

  1. Wie stark ist mein Kind hörbeeinträchtigt?

  2. Kommt es im sozialen Umfeld kommunikativ gut zurecht?

  3. Braucht es Lippen ablesen, um verstehen zu können?

  4. Braucht es Gebärdensprache, um verstehen zu können?

  5. Wie verhält es sich in einer kleinen/großen Gruppe mit Kindern?

  6. Wie leicht/schwer konnte sich das Kind im Kindergarten in der Gruppe einfügen?

  7. Wieweit kann mein Kind akustisch seinen Namen aus einem Lärmpegel heraushören?

  8. Braucht es zur Unterstützung noch Frühförderung/Logopädie?

  9. Soll Frühförderung/Logopädie privat oder zusätzlich in der Schule stattfinden?

  10. Wie groß ist die jeweilige Klassenform (Integrations-, Bilinguale-, Gehörlosen- oder normale Klasse)?

  11. Wie viele LehrerInnen sind in der jeweiligen Klassenform?

  12. Wie viele LehrerInnen stehen in jeder Stunde zur Verfügung?

  13. Gibt es in der Klasse LehrerInnen, die die Gebärdensprache beherrschen?

  14. Ab wann hat die Schule geöffnet bzw. wann schließt es?

  15. Bietet die Schule auch Frühbetreuung bzw. Nachmittagsbetreuung?

  16. Welche Kosten können in der Schule entstehen?

Karikatur

      Volksschule

      Im folgenden werden verschiedene Klassenformen vorgestellt. Dies sind allgemeingültige Informationen. Bitte erkundigen Sie sich zeitgerecht in Ihrem Umfeld, welche  Unterrichtsarten es gibt und was für Sie möglich sein könnte.

      Integrationsklassen:

      In den Integrationsklassen sind meist zwei Lehrer (eine VolksschullehrerIn und eine SonderschullehrerIn) eingesetzt. Beide LehrerInnen sind  ein Team und tragen daher auch gemeinsam die Verantwortung für Erziehung und Unterricht. In diese Klasse werden mindestens vier behinderte Kinder (egal welche Behinderung vorliegt) integriert. Wenn ein hörgeschädigtes Kind die Gebärdensprache benötigt, kann für dieses eine Kind eine Stützkraft eingesetzt werden. Diese ist im Normalfall sechs Schulstunden pro Woche da. Daher bitte bei der Schuleinschreibung genau erkundigen, welche Behinderungen die Integrationskinder haben.

      Bilingualer Unterricht:

      Bilingualer Unterricht bedeutet, dass zur VolksschullehrerIn auch eine ÖGS-kompetente SonderschullehrerIn (oder VolksschulleherIn) zur Verfügung gestellt wird. Bei dieser Unterrichtsform ist es nötig, dass mindestens vier Kinder ÖGS benötigen. Erst dann kann eine bilinguale Klasse eingerichtet werden. Auch wenn die Unterrichtssprachen Lautsprache und ÖGS sind, so wird sehr wohl in Fächern Schreiben und Lesen LBG (Lautbegleitender Gebärden) eingesetzt, weil die Grammatik in der Gebärdensprache anders ist als in der Lautsprache.Daher wird in diesen Fächern LBG begleitend eingesetzt.

      Der Vorteil einer bilingualen Klasse ist auch, dass das Kind Kontakt mit anderen hörgeschädigten und hörenden Kindern hat. Gleichzeitig wird auch hörenden Kindern ermöglicht, auf einfache Weise die Gebärdensprache lernen. Es steht den Kindern frei, ob sie dieses Angebot annehmen wollen oder nicht.

      Einzelintegration:

      Es besteht auch die Möglichkeit, das hörgeschädigte Kind in Form einer Einzelintegration in die Klasse zu setzen. Dies ist. unter der Voraussetzung, dass für das Kind zumutbar ist und die Art der Behinderung dies zulässig macht, möglich. In dieser Unterrichtsform kann das Kind eine Stützkraft in Anspruch nehmen. Im Normalfall ist diese sechs Stunden in der Woche für das hörgeschädigte Kind da. Die restlichen Unterrichtsstunden werden von einer/m LehrerIn abgehalten.

      In Wien gibt es zwei Schulen die sich auf hörgeschädigte bzw. gehörlose Kinder spezialisiert haben.

      Schultyp

      Adresse

      BIG - Bundesinstitut für Gehölosenbildung 1130 Wien, Maygasse 25
      SPZ für schwerhörige Kinder, Sonderschule für schwerhörige Kinder
      1220 Wien, Hammerfestweg 1

      Was muss ich bei Schuleintritt beachten?

      Um die Zusammenarbeit bzw. dem Kind den Schuleintritt zu erleichtern, haben wir hier eine Liste zusammengestellt, worauf zu achten ist:

      1. Der/die Direktor/In muss über die Hörschädigung informiert sein.

      2. Der/die Lehrer/In muss über die Hörschädigung informiert sein.

      3. Das Kind sollte in den ersten zwei Reihen sitzen.

      4. Der/die Lehrer/in sollte grundsätzlich so stehen, dass das hörgeschädigte Kind Blickkontakt hat (zu häufiges "Herumwandern" in der Klasse während den Erläuterungen des Stoffes erschwert dem Kind das Verstehen des Stoffes!)

      5. Bei Ansagen sollte der Lehrer so stehen, dass das Kind (falls notwendig) Lippenlesen kann.

      6. Falls es bei Ansagen Verständigungsschwierigkeiten gibt: eine FM-Anlage ausprobieren. (WICHTIG! Erst probieren und wenn alle (= Kind, Lehrer; Eltern) zufrieden sind, dann erst kaufen!)

      7. Klassenkollegen des Kindes aufklären, warum es Hörgeräte trägt, was das ist, warum es schlecht hört (falls bekannt ist). Auch darüber reden, dass es auch andere Kommunikationsmöglichkeiten gibt (Gebärden). Falls Interesse besteht, können auch einige Wörter in den Unterricht eingefügt werden.

      8. Bei Spiele darauf achten, wie weit das Kind mit seinem Hörvermögen mitspielen kann. (z.B: Stille Post ist für Hörgeräte-Träger und CI-Träger ein Spiel, das unter Umständen Schwierigkeiten macht, da das Mikrofon geflüsterte Laute als Rauschen widergibt)

      9. Klassengröße: Je mehr Kinder in einer Klasse sind, desto lauter wird der Lärmpegel in der Klasse.

      10. Eltern und Lehrer/Innen sollten miteinander in Kontakt bleiben (vor allem am Anfang um eventuelle kleine Probleme gleich an der Wurzel zu packen, sodass das Kind sich auch wirklich gut in die Klassengemeinschaft einfügen kann).

         
       
      Mit freundlicher
      Unterstützung von
      SB - Österreichischer Schwerhörigenbund
      VOX Schwerhörigenzentrum Wien
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